Ich habe mich auf drei Rechtsgebiete besonders spezialisiert; hier können Sie von mir besonders qualifizierte Beratung sowie Unterstützung erwarten:
1. Steuerrecht
2. Miet- und Wohneigentumsrecht und
3. Verkehrsrecht
4. Allgemeines Vertragsrecht einschließlich Fragen des Forderungseinzugs
Als Fachanwältin für Steuerrecht biete ich Ihnen Beratung und Unterstützung zum Beispiel zu folgenden Fragen:
- Ist Ihre Beziehung zum Finanzamt ernsthaft getrübt?
- Macht das Finanzamt hohe Säumniszuschläge geltend?
- Benötigen Sie/Ihr Steuerberater Beratung in schwierigen steuerrechtlichen Fragen?
- Wurden gegen Sie bereits rechtliche Schritte eingeleitet; etwa ein Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren?
- Müssen Sie rechtliche Schritte unternehmen?
Gerne bin ich für Sie, wie für Ihren Steuerberater die qualifizierte Ansprechpartnerin.
Unter den Begriff des Miet- und Wohneigentumsrechts fallen folgende Themenbereiche, zu denen ich Sie ebenfalls gerne berate:
- Wohnraummietrecht: z.B. Eingehung/Beendigung von Wohnraummietverträgen
- Gewerberaummietrecht: z.B. Optionsausübung
- Wohneigentumsrecht: z.B. Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Pacht- und Immobilienrecht: z.B. Fragen zu DDR-Pachtverträgen
- Maklerrecht: z.B. Anfall von Maklerprovisionen
- Nachbarrecht: z.B. Grenzbepflanzung
- Steuerrecht: z.B. Abschreibung der vermieteten Immobilie