Ich habe mich auf drei Rechtsgebiete besonders spezialisiert; hier können Sie von mir besonders qualifizierte Beratung sowie Unterstützung erwarten:

1. Steuerrecht
2. Miet- und Wohneigentumsrecht und
3. Verkehrsrecht
4. Allgemeines Vertragsrecht einschließlich Fragen des Forderungseinzugs

 

         Als Fachanwältin für Steuerrecht biete ich Ihnen Beratung und Unterstützung zum Beispiel zu folgenden Fragen:

         - Ist Ihre Beziehung zum Finanzamt ernsthaft getrübt?                         
         - Macht das Finanzamt hohe Säumniszuschläge geltend?
         - Benötigen Sie/Ihr Steuerberater Beratung in schwierigen steuerrechtlichen Fragen?
         - Wurden gegen Sie bereits rechtliche Schritte eingeleitet; etwa ein Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren?
         - Müssen Sie rechtliche Schritte unternehmen?                                                                                                     
 
         Gerne bin ich für Sie, wie für Ihren Steuerberater die qualifizierte Ansprechpartnerin.

         Unter den Begriff des Miet- und Wohneigentumsrechts fallen folgende Themenbereiche, zu denen ich Sie ebenfalls gerne berate:

         - Wohnraummietrecht: z.B. Eingehung/Beendigung von Wohnraummietverträgen
         - Gewerberaummietrecht: z.B. Optionsausübung
         - Wohneigentumsrecht: z.B. Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
         - Pacht- und Immobilienrecht: z.B. Fragen zu DDR-Pachtverträgen
         - Maklerrecht: z.B. Anfall von Maklerprovisionen
         - Nachbarrecht: z.B. Grenzbepflanzung
         - Steuerrecht: z.B. Abschreibung der vermieteten Immobilie